AGB

Lästig, aber wichtig!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.“Kleine Möwe – löwenstark“ Barbara Goller, Lüttelforst 188, 41366 Schwalmtal

2. Geltungsbereich

2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-
Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
2.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt,
wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen
nach Bekanntgabe der   Änderungen an den Veranstalter absenden.

  3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal (von Seminar zu Seminar
unterschiedlich) Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem
Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medium
bekannt gegeben.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung  einer Anmeldung per E-Mail
oder der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch
mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
4.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
4.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr für gegenstandslos erklärt werden.
4.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die
Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab.
Diese ist ebenfalls verbindlich.
4.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach
Ausschöpfung  aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

5. Anreise und Durchführung

5.1 Der Trainer wird ca. 30 min vor Beginn des Kurses eintreffen.
5.2 Bei Vorträgen ist die Ankunftszeit je nach Absprache zwischen 15 und 30 min vor dem Vortrag.
5.3 Ist durch Stau, Unfälle eine Verspätung abzusehen, wird dies telefonisch mitgeteilt.
5.4 Für mögliche auftretende Verletzung während der Kurse wird keine Haftung übernommen.
5.5 Bei Coachings in Kindergärten und Grundschulen muss eine Person von Seiten des Auftraggebers den Kurs begleiten.
5.6 Die Aufsichtspflicht obliegt dem Veranstalter/ Auftraggeber/ Personal des Veranstaltungsortes.

6. Rücktritt / Stornierung durch „Kleine Möwe – löwenstark“

6.1  Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung
zeigt dies der Auftraggeber Frau Barbara Goller so früh wie möglich an.
6.2  Für Stornierungen bis 6 Monate vor dem ersten Termin fällt kein Ausfallhonorar an.
Bei Stornierungen bis zu 2 Monaten vor dem ersten Termin sind 50 % des Auftragswertes zu zahlen. Bei Stornierungen bis zu 1 Monat vor dem ersten Termin fallen 80 % des Auftragswertes an. Bei Stornierungen in den letzten 4 Wochen vor dem ersten Termin fallen 100 % des Auftragswertes an.
6.3 Wenn der Auftraggeber einen für Barbara Goller akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an.
6.4  Via Vorkasse beglichene Honorare, werden gemäß den Stornoregelungen prozentual gutgeschrieben. Falls Barbara Goller aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag kurzfristig nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
6.5  Sollten Termine aufgrund geschäftlicher Verpflichtungen (z. B. Interviewanfragen, Teilnahmen an Podiumsdiskussionen, Kongressanfragen) verschoben werden müssen, zeigt Frau Barbara Goller dies frühzeitig an.
6.6 Es wird daraufhin ein Ersatztermin vereinbart.
6.7. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, fallen keine Honorare an.
6.8 Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6.9. Honorare, welche per Vorkasse beglichen wurden, werden entsprechend der ausgefallenen Stunden gutgeschrieben.

7. Abrechnung und Vergütung:

7.1  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
7.2 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
7.3 Das Honorar und die Reisekosten (10 km inkl.) sind jeweils 7 Tage nach Rechnungseingang zu begleichen.
7.4 Der Teilnehmer kann per Überweisung, Rechnung, Barzahlung oder Paypal seiner Zahlungspflicht nachkommen.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es wird nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet. 
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.  Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen

9.1  Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Gerichtsstand ist Viersen
9.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.4 Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Schwalmtal, im März 2020